Stift Klosterneuburg betreibt neuerlich eine Medienklage gegen den Pächterverein Langenzersdorf:
wegen Veröffentlichung zweier Leserbriefe von Bruno Kudela aus Wien 22 in der Ausgabe 3/2011 der Pächterzeitung hat das Stift Klosterneuburg eine neuerliche Klage gegen den Pächterverein Langenzerdorf samt einstweiliger Verfügung (Sicherungsantrag) eingebracht. In erster Instanz des Provisorialverfahrens hat das Bezirksgericht Korneuburg den Pächterverein als schuldig erkannt, in zweiter Instanz (Rekurs) hat das Oberlandesgericht Wien dem Pächterverein Recht gegeben und einen Revisionsrekurs durch den Kläger beim OGH nicht zugelassen (weil es sich um einen Einzelfall handeln würde). Das Stift Klosterneuburg hat mittlerweile einen Antrag auf Abänderung dieses Spruchs samt ordentlichen Revisionsrekurs eingebracht! Der Beschluss ist somit nicht rechtskräftig!